Schulordnung

Die Regeln an unserer Schule

Wo täglich viele Schüler und Lehrer zusammenkommen, sind eine bestimmte Ordnung und gewisse Verhaltensregeln unerlässlich.

Ich will mithelfen, einen geordneten Schulbetrieb sowie den guten Zustand an unserer Schule zu erhalten. Daher werde ich den Anordnungen des Schulleiters, der Lehrkräfte und aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter folge leisten.

Ich nehme auch Schüler ernst, die von der Schule einen bestimmten Auftrag erhalten haben.

Ich achte auf mein Verhalten auch außerhalb der Schule, für das meine Eltern mitverantwortlich sind, da ich meine Schule in der Öffentlichkeit vertrete.

Für mich ist die Rücksichtnahme auf die Mitschüler, insbesondere auf die jüngeren, ein Gebot der Höflichkeit und ich weiß, dass ich so Unfälle vermeiden kann.

Fairness und Kameradschaft sind für mich selbstverständlich.

 

 

UNSERE REGELN

  1. In die Schule sind nur die dem Unterricht dienenden Materialien mitzubringen. Gegenstände, die die Unterrichtsarbeit stören, sind nicht erlaubt und werden abgenommen. Für Wertgegenstande wird bei Verlust oder Beschädigung nicht gehaftet.
  2. Das Benutzen von Handys ist im Schulhaus und auf dem Schulgelände in jeglicher Funktion verboten (ausgeschaltet). Unterrichtliche Nutzung wird vom jeweiligen Lehrer gesondert angeordnet. Das Handy bleibt ab Betreten des Busses morgens bis zum Verlassen des Busses am Nachmittag in der Schultasche. Sollten sich Schüler nicht daran halten, werden die Handys einbehalten, am Ende des Schultages zurückgegeben und im Wiederholungsfall nur an einen Erziehungsberechtigten am Ende der Woche wieder ausgegeben
  3. Jegliches Rennen und Lärmen wird im Schulhaus unterlassen, weil es andere stört. Dies gilt besonders während der Unterrichtszeit.
  4. Jeder sorgt mit für Sauberkeit auf dem Schulgelände und im Schulhaus. Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Besondere Sauberkeit wird in den Toiletten erwartet.
  5. Kaugummi kauen ist im gesamten Schulgebäude verboten. Stark zuckerhaltige Getränke, wie Cola, Fanta, etc. sind auf dem Schulgelände nicht erwünscht! Energy Drinks sind nicht erlaubt.
  6. Das Schulgrundstück darf vor und während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden. In der Mittagspause ist dies nur mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern möglich.
  7. Für mutwillig oder vorsätzlich verursachte Schäden haften die Schüler selbst oder deren Erziehungsberechtigte.
  8. Im Berufsleben wird auf angemessene Kleidung geachtet. Das gilt auch für das Auftreten in unserer Schule. Folgende Kleidungsstücke entsprechen nicht der Kleiderordnung: zu tief ausgeschnittene und bauchfreie Tops und Shirts, zu knappe Hosen, transparente Kleidungsstücke. Außerdem dulden wir keine Kleidungsstücke, die eine politische Ansicht vertreten oder Botschaften tragen, deren Aussagen persönlichkeitsverletzend wirken können. Die Kleidung in der Schule soll zu jedem Anlass tragbar sein. Das gilt für Mädchen und für Jungen, vor und während des Unterrichts.
  9. Wir achten auf Pünktlichkeit. Spätestens um 7:55 Uhr haben wir unsere Plätze im Klassenzimmer eingenommen und die für den Unterricht notwendigen Arbeitsmittel bereitgelegt.
  10. Während des Unterrichts halten wir uns an die Klassen- und Gesprächsregeln.
  11. Das Trinken ist nur bei Stundenwechsel bzw. in den Pausen erlaubt.
  12. Grundsätzlich sind wir freundlich und hilfsbereit gegenüber allen Personen, mit denen wir in der Schule zusammenkommen.
  13. Wir respektieren alle Sachen, auch die, die uns nicht gehören.
  14. Zur Pause verlassen wir zügig das Klassenzimmer, befolgen die Anweisungen des eingeteilten Ordnungsdienstes und gehen auf den Pausenhof (Pausenhofbegrenzung). Bei schlechtem Wetter und dem Einverständnis der Aufsicht führenden Lehrkraft bleiben wir im Schulhaus. Ausgenommen ist der Weg zum Bäcker (Schulgelande) und zurück.
  15. Entweder zu Beginn oder am Ende der Pause können die Toiletten aufgesucht werden. Während des Unterrichts ist dies nur in Ausnahmefällen erlaubt.
  16. In der Mittagspause konnen wir uns in der Aula authalten, um Hausaufgaben zu erledigen. Liegt eine schriftliche Erlaubnis der Eltern vor, darf das Schulgelände verlassen werden.
  17. Vom Nachmittagsunterricht darf ein Schüler/eine Schülerin nur durch einen Lehrer/eine Lehrerin befreit werden.